AGB
1. Anmeldung
Durch die Anmeldung, Reservation oder Gutscheinbestellung erkennen Sie die allgemeinen Vertragsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Sky-Fly an.
2. Zahlungsbedingungen
Bestellte Gutscheine werden unmittelbar nach Eingang der Zahlung an den Käufer zugestellt. Bei Anmeldungen oder Reservationen ohne gültigen Gutschein muss der Teilnehmer zu Beginn des Trips den Preis in bar entrichten.
3. Rücktritt durch den Fluggast
Bricht der Teilnehmer die Aktivität ab oder verlässt er sie vorzeitig, gilt sie als beendet und erfüllt.
Nichterscheinen am vereinbarten Flugtag gilt als Rücktritt durch den Kunden, womit der Gutschein verfällt. Kann der Flug infolge einer Verspätung, die durch den Kunden verursacht wurde, nicht vollständig oder nur verkürzt durchgeführt werden, verfällt der Gutschein ebenfalls.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Sky-Fly kann die Aktivität abbrechen, wenn Teilnehmer durch Handlungen und Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Dies entspricht einem Verfall des Gutscheins.
Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Sicherheits- oder andere ähnliche Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Sky-Fly die Aktivität jederzeit absagen oder abbrechen. Gutscheine werden in diesem Fall automatisch um 1 Jahr verlängert, bezahlte Beträge in bar werden zurückerstattet.
5. Flugzeit
Die Dauer des Fluges hängt u.a. von den Wetterverhältnissen ab. Wird die definierte Flugzeit eines Angebots nicht erreicht, bezahlt Sky-Fly einen entsprechenden Teilbetrag zurück.
6. Mitwirkungspflichten der Teilnehmer und Teilnahmebedingungen
Bei Gleitschirmflügen wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Sky-Fly vorgängig über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären.
Minderjährige Personen benötigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Falls keine erziehungsberechtigte Person vor Ort ist, muss das Einverständnis in schriftlicher Form vorliegen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen von Sky-Fly strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann Sky-Fly den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Bei einem Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung bezahlter Beträge und Gutscheine verfallen.
7. Versicherung
Gleitschirmfliegen ist kein Risikosport und wird durch die normale Unfallversicherung (UVG) gedeckt. Passagiere aus anderen Ländern (Wohnsitz entscheidend) müssen über eine entsprechende Versicherung verfügen. Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert.
8. Haftung
8.1 Haftungsausschlüsse
Sky-Fly haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen Dritter, Teilnehmer, höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Massnahmen oder ähnlichem entstanden sind.
Überträgt Sky-Fly die Ausführung auf einen Partner oder einen anderen Dritten, so haftet er für dessen Handlung und Unterlassungen nicht. Insbesondere haftet Sky-Fly nicht für Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen des Partners oder des Dritten zurückzuführen sind, die nicht im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistung stehen.
Befolgt ein Teilnehmer die Weisungen von Sky-Fly nicht, entfällt jegliche Haftung.
8.2 Besondere Haftungsbestimmungen
Die Beförderung bei Gleitschirmflügen unterliegt nicht den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport vom 17.08.2005. Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners gegenüber dem Passagier wird mit der Abgabe eines Flugscheines vertraglich beschränkt auf CHF 5'000'000.- für Tod oder Körperverletzung und CHF 2'000.- für Verlust oder Beschädigung mitgeführter Sachen.
8.3 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sofern diese allgemeinen Vertragsbestimmungen strengere Haftungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, gelangen diese zur Anwendung.
Mels, 2020 - Sky-Fly